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Der SNIC-Partner Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH (WRG) lädt alle Interessierten zu der Veranstaltung „Unternehmensnachfolge – Unternehmen zukunftssicher aufstellen“ ein.

Worum geht es?

Einer KfW-Umfrage zufolge strebt bis Ende des Jahres 2026 nahezu jedes sechste mittelständische Unternehmen eine Nachfolge an. Die Übergabe des eigenen Unternehmens ist nicht nur eine gewaltige organisatorische Aufgabe, sondern auch ein emotionaler Schritt, der gut vorbereitet sein sollte. Beschäftigen Sie sich auch mit der Nachfolgeplanung oder möchten Sie ein Unternehmen übernehmen? Sicherlich haben Sie dann viele Fragen: Wie bereite ich mich auf eine Unternehmensnachfolge vor? Welche Chancen und Risiken bietet die Übergabe und welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich dabei? Wieviel ist mein Unternehmen wert – und welche steuerlichen Fallstricke müssen beachtet werden? Mit Antworten zu diesen und weiteren Fragen bieten Rechtsanwältin und Notarin Eliane Maria Krüger, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Lampe legal Anwaltsgesellschaft und Notare, und Friedrich Wille, Steuerberater, Renneberg + Partner, einen ersten Einstieg in das komplexe Thema.

Programm

15.00 Uhr Ankommen

15.30 Uhr Begrüßung und thematischer Einstieg

15.45 Uhr Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge & Vorsorgepaket

17.00 Uhr Kurze Pause mit Snacks und Getränken, Möglichkeit zum Austausch

17.15 Uhr Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge & Unternehmensbewertung

18.30 Uhr Ausklang der Veranstaltung

Anmeldung

Hier geht es zur Anmeldung. Die Anmeldefrist endet am 08. Januar 2024. Die Anzahl der buchbaren Plätze ist begrenzt. Die Teilnehmerplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung. Der Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung beträgt 40 EUR (inkl. MwSt.) und ist vor der Veranstaltung zu entrichten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die WRG Ihnen bei einer kurzfristigen Absage den Teilnahmebetrag nicht erstatten oder erlassen kann. Selbstverständlich können Sie einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen. Teilen Sie der WRG dazu dann bitte den Namen der Person mit.

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