Der SNIC-Partner Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH (WRG) lädt alle Interessierten zu der Veranstaltung „Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes“ ein.
Worum geht es?
Zum 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, eine sichere Meldung von Missständen in Organisationen zu ermöglichen und die Whistleblower vor Sanktionen zu schützen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Im Falle einer Verletzung der Vorschriften können Bußgelder verhängt werden. Rechtsanwalt Jan Machunsky von der Dr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH hat sich in letzten Monaten intensiv in die, für den Mittelstand höchst relevante, Thematik zum Hinweisgeberschutzgesetz eingearbeitet und das Beratungsangebot entsprechend erweitert. Neben der Bereitstellung eines entsprechenden Meldesystems, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sowie der Durchführung von Schulungen stellt das Unternehmen auch Ombudspersonen für die Meldestelle, so dass bereits einige praktische Erfahrungen eingebracht werden können.
Anmeldung
Hier geht es zur Anmeldung. Die Anmeldefrist endet am 08. Februar 2024.