Der SNIC-Partner Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH (WRG) lädt alle Interessierten zu der Veranstaltung „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ ein.
Worum geht es?
Letzten November stoppte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Nachtraghaushalts vorläufig das Programm zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen. Jetzt gibt es neue Antragsmöglichkeiten für das Förderprogramm, bei dem Großunternehmen, aber auch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell und unkompliziert Fördergelder für die Errichtung gewerblicher Schnellladepunkte beantragen können.
Um zukünftig die firmeneigene Flotte auf dem eigenen Betriebsgelände laden zu können, sind hohe Investitionen erforderlich. Das stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr derzeit mit einer Anteilsfinanzierung die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss. Gefördert werden kann die Anschaffung und Installation von Ladepunkten sowohl für PKW als auch LKW und Busse.
Anmeldung
Hier geht es zur Anmeldung. Die Anmeldefrist geht bis zum 14. Juni 2024.